

Bewilligende Stelle:
Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Abteilung LF2 - LAKO
Frauentorgasse 72 -74
3430 Tulln
Ing. Franz Fidler
Annemarie Halmer Tel: 02272/9005/16636
Christine Schneider Tel 02272/9005/16608
Elisabeth Maresch Tel 02272/9005/16622
Fax: 02272/9005/16633
Programm ländliche Entwicklung 2007-2013
Die Verordnung 1698/2005 des Europäischen Rates regelt die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in der Periode 2007 - 2013.
Auf Basis dieser Verordnung sowie der Europäischen Strategischen Leitlinien für die Ländliche Entwicklung und des Österreichischen Strategieplans für die Ländliche Entwicklung wurde das Österreichische Programm für die Ländliche Entwicklung 2007 - 2013 erarbeitet und im Herbst 2006 bei der EU-Kommission eingereicht. Am 25. Oktober 2007 wurde das Österreichische Programm für die Entwicklung des Ländlichen Raums LE 07-13 von der Europäischen Kommission genehmigt.
Für die Umsetzung des Programmes wurden von der EU-Kommission die Durchführungsverordnung 1974/2006 zur RatsvO 1698/2005 sowie die KontrollVO 1975/2006 erlassen. Beide enthalten wichtige Bestimmungen für die Förderabwicklung des Programmes ländliche Entwicklung.
Auf Basis des genehmigten Programms wurden Sonderrichtlinien und (Landes)RL zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen (siehe unten) im Rahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raumes 2007-2013 "sonstige Maßnahmen" erstellt.
Förderung von Teilnehmern:
Schwerpunktachse 1 - Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft
Berufsbildungs-und Informationsmaßnahmen, einschließlich der Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse und innovativer Verfahren, für Personen, die in der Land-und Forstwirtschaft tätig sind
Ziele
· Fachliche Qualifizierung zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der land-und forstwirtschaftlichen Betriebe
· Qualifizierung der Unternehmerpersönlichkeit zur Stärkung des nachhaltigen und unternehmerischen Denkens und Handelns.
· Qualifizierung zur verstärkten Anwendung der Informations-und Kommunikationstechnologie
· Qualifizierung zur Stärkung des naturschutz-und umweltrelevanten Denkens und Handelns der Landwirte
Förderwerber
Bewirtschafter eines land-und forstwirtschaftlichen Betriebs und sonstige Förderungswerber gemäß die in der Land-und Forstwirtschaft tätig sind. Es werden nur natürliche Personen gefördert. .
Fördervoraussetzungen
Förderbare Aufwände
Erforderliche Unterlagen vor Beginn der Bildungsveranstaltung
nach Absolvierung der Bildungsmaßnahme sind folgende Unterlagen nachzureichen
Da die Förderung nach Maßgabe vorhandener Mittel erfolgt und kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht, kann hinsichtlich der Förderhöhe grundsätzlich keine Angaben gemacht werden. Zur Orientierung können Bildungsmaßnahmen im Ausmaß von bis zu 66%, bei bundesweit abgestimmten Bildungsmaßnahmen (z.B Zertifikatslehrgängen) bis zu 83% der anerkannten Kosten gefördert werden.
WICHTIG: Der Antrag zur Bildungsförderung muss vor Kursbeginn bei der Einreichstelle eingelangt sein! Die Bezahlung des Kursbeitrages darf erst nach Antragsstellung erfolgen
Schwerpunktachse 3: Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft
Ausbildung und Information
Ausbildungs-und Informationsmaßnahmen werden
begleitend zu folgenden Förderungsmaßnahmen angeboten:
· Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten dazu zählen auch agrar-und waldpädagogische Bildungsmaßnahmen;
· Unterstützung der Gründung und Entwicklungen von Kleinstunternehmen zur Förderung des Unternehmergeistes und zur Stärkung des Wirtschaftsgefüges Ausbildung und Information nur zur Erreichung der Ziele in Zusammenhang mit der Land-und Forstwirtschaft;
· Förderung des Fremdenverkehrs Ausbildung und Information nur in Zusammenhang mit agrartouristischen Dienstleistungen und Aktivitäten, einschließlich des Bereiches kulinarischer Profile von Regionen sowie in Zusammenhang mit Forstwirtschaft;
· Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung
· Dorferneuerung und -entwicklung
· Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes
Ziele
Fachliche und persönliche Qualifizierung der Wirtschaftsakteure, um die Zielerreichung in den gemäß genannten Förderbereichen zu unterstützen
Fördervoraussetzungen
Förderbare Aufwände
Erforderliche Unterlagen vor Beginn der Bildungsveranstaltung
nach Absolvierung der Bildungsmaßnahme sind folgende Unterlagen nachzureichen
Da die Förderung nach Maßgabe vorhandener Mittel erfolgt und kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht, kann hinsichtlich der Förderhöhe grundsätzlich keine Angaben gemacht werden. Zur Orientierung können Bildungsmaßnahmen im Ausmaß von bis zu 66%, bei bundesweit abgestimmten Bildungsmaßnahmen (z.B Zertifikatslehrgängen) bis zu 83% der anerkannten Kosten gefördert werden.
WICHTIG: Der Antrag zur Bildungsförderung muss vor Kursbeginn bei der Einreichstelle eingelangt sein! Die Bezahlung des Kursbeitrages darf erst nach Antragsstellung erfolgen
Förderung von Veranstaltungen
Annerkannte Bildungsträger bieten geförderte Bildungsmaßnahmen sowohl in Schwerpunkt 1 als auch im Schwerpunkt 3 an.
Informationen zur weiteren Maßnahmen bezüglich des Programms zur Ländlichen Entwicklung LE 07-13 erhalten sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft - Umwelt und Wasserwirtschaft