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Bewilligende Stelle:

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

Abteilung LF2 - LAKO

Frauentorgasse 72 -74

3430 Tulln

 

Ing. Franz Fidler

Annemarie Halmer Tel: 02272/9005/16636

Christine Schneider  Tel 02272/9005/16608

Elisabeth  Maresch  Tel 02272/9005/16622

Fax: 02272/9005/16633

 

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Programm ländliche Entwicklung 2007-2013

 

Rechtliche Grundlagen

Die Verordnung 1698/2005 des Europäischen Rates regelt die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raumes in der Periode 2007 - 2013.

Auf Basis dieser Verordnung sowie der Europäischen Strategischen Leitlinien für die Ländliche Entwicklung und des Österreichischen Strategieplans für die Ländliche Entwicklung wurde das Österreichische Programm für die Ländliche Entwicklung 2007 - 2013 erarbeitet und im Herbst 2006 bei der EU-Kommission eingereicht. Am 25. Oktober 2007 wurde das Österreichische Programm für die Entwicklung des Ländlichen Raums LE 07-13 von der Europäischen Kommission genehmigt.

Für die Umsetzung des Programmes wurden von der EU-Kommission die Durchführungsverordnung 1974/2006 zur RatsvO 1698/2005 sowie die KontrollVO 1975/2006 erlassen. Beide enthalten wichtige Bestimmungen für die Förderabwicklung des Programmes ländliche Entwicklung.

Auf Basis des genehmigten Programms wurden Sonderrichtlinien und (Landes)RL zur Umsetzung der einzelnen Maßnahmen (siehe unten) im Rahmen des Österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raumes 2007-2013 "sonstige Maßnahmen" erstellt.

Förderung von Teilnehmern:

 

Schwerpunktachse 1 - Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft

 

Berufsbildungs-und Informationsmaßnahmen, einschließlich der Verbreitung wissenschaftlicher Erkenntnisse und innovativer Verfahren, für Personen, die in der Land-und Forstwirtschaft tätig sind  

 

  

Ziele

·        Fachliche Qualifizierung zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der land-und forstwirtschaftlichen Betriebe

·        Qualifizierung der Unternehmerpersönlichkeit zur Stärkung des nachhaltigen und unternehmerischen Denkens und Handelns.

·        Qualifizierung zur verstärkten Anwendung der Informations-und Kommunikationstechnologie

·        Qualifizierung zur Stärkung des naturschutz-und umweltrelevanten Denkens und Handelns der Landwirte

 

Förderwerber

Bewirtschafter eines land-und forstwirtschaftlichen Betriebs und sonstige Förderungswerber gemäß die in der Land-und Forstwirtschaft tätig sind. Es werden nur natürliche Personen gefördert. .

 

Fördervoraussetzungen

  • Mindestanwesenheit der/des einzelnen Teilnehmers/in: mind 80%
  • Dauer der Bildungsmaßnahme: mind 8 Unterrichtseinheiten
  • Kosten: mind 75€ je Maßnahme und Teilnehmer/in

 

Förderbare Aufwände

  • Teilnahmegebühr Bildungsveranstaltungen ausgenommen Reise- Nächtigungs- und Verpflegungskosten

 

Erforderliche Unterlagen vor Beginn der Bildungsveranstaltung

 

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag im Original
  • Kursprogramm und bei Bedarf Angaben zum erwarteten Nutzen der Berufsbildung für den Förderungswerber enthalten.

 

nach Absolvierung der Bildungsmaßnahme sind folgende Unterlagen nachzureichen

  • Ausgefüllte und unterschriebene Verpflichtungserklärung im Original
  • Rechnung im Original
  • Zahlungsbestätigung im Original
  • Teilnahmebestätigung im Original (mind 80% Anwesenheit muss bestätigt sein)

 

Da die Förderung nach Maßgabe vorhandener Mittel erfolgt und kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht, kann hinsichtlich der Förderhöhe grundsätzlich keine Angaben gemacht werden. Zur Orientierung können Bildungsmaßnahmen im Ausmaß von bis zu 66%, bei bundesweit abgestimmten Bildungsmaßnahmen (z.B Zertifikatslehrgängen) bis zu 83% der anerkannten Kosten gefördert werden.

 

WICHTIG: Der Antrag zur Bildungsförderung muss vor Kursbeginn bei der Einreichstelle eingelangt sein! Die Bezahlung des Kursbeitrages darf erst nach Antragsstellung erfolgen

 

 

Schwerpunktachse 3: Lebensqualität im ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft

 

Ausbildung und Information

 

Ausbildungs-und Informationsmaßnahmen werden

begleitend zu folgenden Förderungsmaßnahmen angeboten:

·         Diversifizierung hin zu nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeiten dazu zählen auch agrar-und waldpädagogische Bildungsmaßnahmen;

·         Unterstützung der Gründung und Entwicklungen von Kleinstunternehmen zur Förderung des Unternehmergeistes und zur Stärkung des Wirtschaftsgefüges Ausbildung und Information nur zur Erreichung der Ziele in Zusammenhang mit der Land-und Forstwirtschaft;

·         Förderung des Fremdenverkehrs Ausbildung und Information nur in Zusammenhang mit agrartouristischen Dienstleistungen und Aktivitäten, einschließlich des Bereiches kulinarischer Profile von Regionen sowie in Zusammenhang mit Forstwirtschaft;

·         Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung

·         Dorferneuerung und -entwicklung

·         Erhaltung und Verbesserung des ländlichen Erbes

 

Ziele

Fachliche und persönliche Qualifizierung der Wirtschaftsakteure, um die Zielerreichung in den gemäß genannten Förderbereichen zu unterstützen

 

Fördervoraussetzungen

  • Mindestanwesenheit der/des einzelnen Teilnehmers/in: mind 80%
  • Dauer der Bildungsmaßnahme: mind 8 Unterrichtseinheiten
  • Kosten: mind 75€ je Maßnahme und Teilnehmer/in

 

Förderbare Aufwände

  • Teilnahmegebühr Bildungsveranstaltungen ausgenommen Reise- Nächtigungs- und Verpflegungskosten

 

Erforderliche Unterlagen vor Beginn der Bildungsveranstaltung

 

  • Vollständig ausgefüllter und unterschriebener Antrag im Original
  • Kursprogramm und bei Bedarf Angaben zum erwarteten Nutzen der Berufsbildung für den Förderungswerber enthalten.

 

nach Absolvierung der Bildungsmaßnahme sind folgende Unterlagen nachzureichen

  • Ausgefüllte und unterschriebene Verpflichtungserklärung im Original
  • Rechnung im Original
  • Zahlungsbestätigung im Original
  • Teilnahmebestätigung im Original (mind 80% Anwesenheit muss bestätigt sein)

 

Da die Förderung nach Maßgabe vorhandener Mittel erfolgt und kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht, kann hinsichtlich der Förderhöhe grundsätzlich keine Angaben gemacht werden. Zur Orientierung können Bildungsmaßnahmen im Ausmaß von bis zu 66%, bei bundesweit abgestimmten Bildungsmaßnahmen (z.B Zertifikatslehrgängen) bis zu 83% der anerkannten Kosten gefördert werden.

 

WICHTIG: Der Antrag zur Bildungsförderung muss vor Kursbeginn bei der Einreichstelle eingelangt sein! Die Bezahlung des Kursbeitrages darf erst nach Antragsstellung erfolgen

 

Förderung von Veranstaltungen

 

Annerkannte Bildungsträger bieten geförderte Bildungsmaßnahmen sowohl in Schwerpunkt 1 als auch im Schwerpunkt 3 an.

 

 

Informationen zur weiteren Maßnahmen bezüglich des Programms zur Ländlichen Entwicklung LE 07-13 erhalten sie auf der Homepage des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft - Umwelt und Wasserwirtschaft